Verfahren
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Es gibt verschiedene zugelassene Psychotherapieverfahren. Ich arbeite tiefenpsychologisch fundiert, manchmal auch psychodynamisch genannt.
Der Grundgedanke
Gegenwärtige Beschwerden hängen oft mit der eigenen Lebensgeschichte zusammen. Manche Gefühle, besonders schmerzhafte oder scheinbar verbotene, sind uns nicht unmittelbar zugänglich. Sie wirken trotzdem unbewusst: auf unsere Beziehungen, unsere Entscheidungen, unser Wohlbefinden.
Im Zentrum steht das Verstehen. Gemeinsam erkunden wir, wie Ihre Beschwerden, Ihre Beziehungsmuster und Ihre Gefühle mit Ihrer Geschichte zusammenhängen. Was unbewusst wirkt, wird bewusst, und damit veränderbar.
Dabei nutze ich vor allem zwei Werkzeuge: Ich weise auf Muster und rote Fäden hin, die sich in Ihrem Erzählen zeigen. Und ich biete Deutungen an, also Vermutungen darüber, was hinter einem Gefühl oder Verhalten stecken könnte. Deutungen sind Angebote, keine Wahrheiten. Sie helfen, das eigene Erleben aus einem neuen Blickwinkel zu betrachten.
Die therapeutische Beziehung
Die Beziehung zwischen Patient und Therapeut ist Rahmen der Behandlung und Teil der Veränderung. In der Therapie können Sie Gefühle erleben, die anderswo keinen Platz haben, dass Konflikte nicht zum Abbruch führen und dass Sie gesehen werden, ohne bewertet zu werden. Solche neuen Erfahrungen wirken oft tiefer als jede Erklärung.
Das Ziel
Heilung, die über die Linderung von Beschwerden hinausgeht: mehr Freiheit im Fühlen, Denken und Handeln, bessere Beziehungen, ein gutes Leben.
Ablauf einer Therapie
Therapiesitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel einmal wöchentlich statt. Zu Beginn stehen bis zu vier probatorische Sitzungen, in denen wir uns kennenlernen, eine Diagnostik durchführen und gemeinsam klären, ob und wie eine Therapie sinnvoll ist. Auf dieser Grundlage entwickeln wir einen individuellen Behandlungsplan. Häufig verändert sich dieser während der Behandlung.
Je nach Art und Umfang der Beschwerden kann die Therapie als Kurzzeittherapie (KZT) mit bis zu 24 Sitzungen oder als Langzeittherapie (LZT) mit entsprechend mehr Sitzungen stattfinden. Online-Termine sind auch möglich.
Behandlungsspektrum
Depressionen
Angststörungen, wie Panikattacken und chronische Ängste
Zwangsstörungen, wie Zwangshandlungen und Zwangsgedanken
Persönlichkeitsstörungen, wie Borderline-Persönlichkeitsstörung
Psychosomatische Beschwerden
Anpassungsstörungen und Lebenskrisen
Trauma und Posttraumatische Belastungsstörungen
ADHS
Trauerbegleitung
Kosten
Selbstzahler und Privatversicherte
Das Honorar für eine Therapiestunde beträgt 140,76 €.
Privatversicherten empfehle ich, die Konditionen vorab mit Ihrer Versicherung zu klären. Das Honorar entspricht dem 3,5-fachen Satz der GOP und übersteigt damit den 2,3-fachen Satz, den viele Versicherungen standardmäßig erstatten. Bei komplexen Krankheitsbildern, Konzentrationsstörungen (u.a. ADHS) oder bei Behandlungen auf Englisch, ist der höhere Satz in der Regel begründet und wird vollständig übernommen.
Beihilfe
Beihilfeberechtigte (z.B. Beamte der Landespolizei Berlin) erhalten eine Rechnung und reichen diese bei ihrer zuständigen Beihilfestelle ein. Der Umfang der Erstattung variiert je nach Dienstherr und Bundesland.
Heilfürsorge
Für Heilfürsorgeberechtigte (z.B. Bundeswehr, Bundespolizei, Landespolizei Brandenburg) werden die Behandlungskosten von der zuständigen Stelle übernommen. Die genauen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Dienstherr.
Gesetzlich Versicherte
Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Therapiekosten auch von gesetzlichen Krankenkassen übernommen (siehe "Kostenerstattungsverfahren").